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Freshfields Bruckhaus Deringer berät Alcon bei Übernahme der WaveLight AG Drucken E-Mail
Frankfurt am Main, 13. September 2007 - fbd/pan. Die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät Alcon, Inc., eine Tochtergesellschaft des Schweizer Nahrungsmittelkonzerns Nestlé AG. Das Mandat betrifft das aktuelle öffentliche Übernahmeangebot von Alcon für die WaveLight AG, einen Hersteller von Lasersystemen für die Augenchirugie mit Sitz in Erlangen. Am 10. September 2007 hielt Alcon eine Mehrheit von 53,6 Prozent der Anteile an WaveLight, verlängerte zugleich die Annahmefrist bis zum 25. September und rückte zudem von seiner Bedingung einer Mindestannahmeschwelle von 75 Prozent ab. Das Angebot habe ein Volumen von insgesamt knapp 100 Millionen Euro, so Freshfields Bruckhaus Deringer in einer Medienmitteilung.

Bis kurz vor Ablauf der ursprünglichen Annahmefrist hatte die Carl Zeiss Meditec AG ein konkurrierendes Übernahmeangebot erwogen, davon aber am 7. September Abstand genommen und erklärt, dass sie Alcon ihre fünfprozentige Beteiligung an WaveLight zum Angebotspreis von 15 Euro andienen wolle.

Die Nestlé-Tochter Alcon ist im Bereich augenmedizinische Produkte und Augenpflegeprodukte tätig und an der New Yorker Wertpapierbörse notiert.

Hier die Namen der mit dem Mandat befassten Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer:

Partner: Karsten Müller-Eising (Unternehmensrecht/Kapitalmarktrecht, Frankfurt; Federführung); Thomas Lübbig (Kartellrecht, Berlin); Hildebrand (Gewerblicher Rechtsschutz/IP, Frankfurt); Christian Sistermann (Steuerrecht, München)

Principal Associate: Falk Loose (Steuerrecht, München)
Associates: Thomas Stoll, Annina Safran, Julian Schulze de la Cruz, Caroline Harvey (alle Unternehmensrecht, Frankfurt), Nicholas Baumgärtner (US-Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Max Klasse (Kartellrecht, Berlin); Oliver Scherenberg (Gewerblicher Rechtsschutz/IP, München)

 
  Datum: 17.05.2008

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