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Startseite Nachrichten Steuerberatung Erbschaftsteuer-Reform: Berater-Verband mahnt Steuerpflichtige zur Eile
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Erbschaftsteuer-Reform: Berater-Verband mahnt Steuerpflichtige zur Eile |
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Berlin, 7. November 2007 - dstv/pan. Die Eckpunkte der Reform stehen fest, das neue Erbschaftsteuerrecht wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund mahnt der Deutsche Steuerberaterverband all jene Steuerpflichtigen zur Eile, die ihren Nachlass durch Schenkungen oder vorgezogene Erbschaften regeln wollen: „Kurzzeitig besteht die Möglichkeit, zwischen in Planung befindlichem und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen“, so Jürgen Pinne, Präsident des Verbands.
Nach dem Papier der sogenannten Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen - im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. „Da pauschal keine Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle von einem Steuerberater durchrechnen lassen, um von der Übergangszeit zu profitieren“, mahnt Pinne.
Verlierer der Reform
Nach Ansicht des Experten dürften in der Mehrzahl der Fälle die Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform gehören, wie z.B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich belastet.
Positiv bewertet der Verband die Eckpunkte zur Übernehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungsklauseln von zehn und sogar 15 Jahren sind jedoch zu lang gewählt und daher kontraproduktiv. „Niemand kann eine Fortführung des Unternehmens über diesen Zeitraum garantieren“, so Pinne. Schlimmstenfalls werde die Steuer gerade dann fällig, wenn sich der Unternehmer in Schwierigkeiten befindet und gezwungen ist, den Betrieb umzustrukturieren.
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Datum: 16.05.2008
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