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Startseite Nachrichten Rechtsberatung Nörr Stiefenhofer Lutz: Gericht verbietet Flash Mobbing während eines Streiks
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Nörr Stiefenhofer Lutz: Gericht verbietet Flash Mobbing während eines Streiks |
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München / Berlin, 12. Dezember 2007 - nsl/pan. Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Flash Mobbing zur Durchsetzung von Streikzielen hat Verdi eine erste Niederlage kassiert. Die Dienstleistungsgewerkschaft darf nicht zu derlei organisierten Störaktionen gegen Einzelhandelsunternehmen aufrufen. Das meldet die Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz unter Berufung auf eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.
Der Verdi-Landesbezirk Berlin-Brandenburg hatte seine Mitglieder und die Allgemeinheit in Flugblättern dazu aufgefordert, mit mehreren Personen gleichzeitig gezielt eine Einzelhandelsfiliale aufzusuchen und dort den Betrieb zu stören.
Kassen blockieren
Als Beispiele für solche von Verdi als Flash Mobbing bezeichneten Störungen nennt das Flugblatt: Alle Personen sollen gleichzeitig einen Pfennigartikel kaufen, um die Kassen zu blockieren. Oder die Störer sollen Einkaufswagen vollpacken und diese dann vor den Kassen oder in den Gängen stehen lassen.
Dagegen hatte der Handelsverband Berlin-Brandenburg geklagt. Mit Erfolg: Nach Ansicht der Richter sind derlei Maßnahmen nicht durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gedeckt.
Grenzen gesetzt
„Das Gericht hat der Gewerkschaft damit klare Grenzen gesetzt und die Einzelhändler vor Schikanen geschützt“, so Stefan Vetter von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Der Rechtsanwalt vertritt den Handelsverband in dem Verfahren.
Durch den Beschluss genießen die Einzelhändler vorläufigen Rechtsschutz: Falls der Verdi-Landesverband weiterhin zu Flash Mobbing auffordert, kann gegen ihn eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.
Verdi kann versuchen, die Entscheidung des Gerichts im sogenannten Hauptsacheverfahren anzufechten.
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Datum: 17.05.2008
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