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Studie: Wirtschaft sieht Gläubigerschutz durch Gesetz-Entwürfe gefährdet Drucken E-Mail

Düsseldorf / München, 29. Januar 2008 – dd/pan. Die deutsche Bundesregierung sorgt mit zwei Gesetzentwürfen für Bewegung beim Gläubigerschutz. Die Wirtschaft sieht diese Aktivitäten mit gemischten Gefühlen. Ansonsten aber ist es um die Interessen der Gläubiger nicht schlecht bestellt. Grund: Die Mehrheit der Unternehmen stockt das Eigenkapital wenn möglich auf und bildet stille Reserven. So das Ergebnis einer Umfrage, die das Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte gestern veröffentlicht hat.

Die zunehmende Verbreitung internationaler Standards zur Rechnungslegung (IFRS) beeinflusst den Gläubigerschutz, so Dieter Schlereth, geschäftsführender Partner bei Deloitte. Ebenso der Gesetzentwurf zur "Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) sowie der Entwurf zur "Modernisierung des Bilanzrechts" (BilMoG).

Absenkung des Mindestkapitals

Insbesondere die im MoMiG vorgesehene Absenkung des Mindestkapitals einer GmbH wird sich negativ auf den Gläubigerschutz auswirken, so die Ansicht von zwei Dritteln jener 2000 Unternehmen, die Deloitte gemeinsam mit den Universitäten Duisburg-Essen und Ulm befragt hat.

Die meisten Unternehmen tendieren jedoch gegenwärtig dazu, ihre Eigenkapitalbasis unabhängig davon zu stärken: entweder durch freiwillige Rücklagen oder durch freiwillige Ausweisung eines höheren Nennkapitals als das gesetzliche Mindestkapital.

Am häufigsten wurde aber ein anderes Wahlrecht mit potenziell Gläubiger schützender Wirkung genannt: 87 Prozent der Befragten gaben an, Aufwendungen, die dem laufenden Geschäftsjahr oder früheren Jahren zuzurechnen sind, als Aufwandsrückstellung zu passivieren, statt sie in späteren Geschäftsjahren als Aufwand zu erfassen. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielen degressive statt lineare Abschreibungen.

„Insgesamt ergibt sich ein uneinheitliches Bild: Einerseits werden schon heute die Wahlrechte, die prinzipiell zum Gläubigerschutz geeignet sind, von der Mehrheit genutzt. Andererseits geben die Unternehmen an, dies weniger aus Gründen des Gläubigerschutzes zu betreiben, sondern eher zur Abbildung der tatsächlichen Unternehmenslage“, sagt Schlereth.

Solvenztest ist weitgehend unproblematisch

Insbesondere der sogenannte Solvenztest wird als alternatives Instrument diskutiert, um künftig potenziell Gläubiger schädigende Ausschüttungen zu verhindern. Der Solvenztest verlangt von der Geschäftsleitung eine Prüfung, ob das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum nach der Ausschüttung über ausreichend liquide Mittel verfügt. Nach ihrer Einschätzung in Hinblick auf realistische Zeiträume gefragt, gab die Mehrzahl der Unternehmen (62 Prozent) eine Frist von zwölf Monaten als praktikabel an, immerhin noch 17 Prozent würden auch eine doppelt so lange Frist in Betracht ziehen.

Die Prognoseerstellung zur Einschätzung der Liquidität hält der überwiegende Teil der Unternehmen für weitgehend unproblematisch. Zudem ist mehr als die Hälfte der Meinung, die ermittelten Werte seien größtenteils zuverlässig. Jedoch nimmt die Skepsis deutlich zu, wenn sich die Prognose nicht nur auf Einzel-, sondern auch auf Konzernabschlüsse bezieht.

 
  Datum: 16.05.2008

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