| |
Login | Registrieren
| Optionen |
 |
|
|
Startseite Nachrichten Steuerberatung Deutscher Steuerberaterverband begrüßt Liberalisierung des Berufsrechts
|
Deutscher Steuerberaterverband begrüßt Liberalisierung des Berufsrechts |
|
|
|
Berlin, 20. Februar 2008 - dstv/pan. Der Bundesrat hat kürzlich das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz angenommen. Dadurch wird der Weg frei für eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater und eine Annäherung der Vorschriften an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Außerdem wird die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt. Der Deutsche Steuerberaterverband begrüßt diesen Schritt und gibt einen Überblick über die anstehenden Änderungen.
„Die Änderungen tragen der zunehmenden Liberalisierung im Berufsstand Rechnung und bewahren im Interesse des Verbrauchers gleichzeitig die an den steuerberatenden Beruf gestellten hohen Qualitätsansprüche“, sagt Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. in Berlin.
Eine der wichtigsten Neuregelungen betrifft die Einführung von Syndikus-Steuerberatern: Diese können künftig neben einer Hauptbeschäftigung im Angestelltenverhältnis auch als selbständiger Steuerberater in eigener Praxis tätig sein. Und: Die Freiberufler dürfen mit Angehörigen aller Freien Berufe kooperieren, sie dürfen Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen eingehen und Steuerberatungsgesellschaften in Form einer GmbH & Co. KG gründen.
Ausübung eines Gewerbes
Auch eine gewerbliche Betätigung kann neben der Steuerberatertätigkeit erlaubt werden. Die Organisation der Steuerberaterprüfung wird künftig auf die zuständigen Kammern verlagert, die rechtliche Abnahme der Prüfung soll hingegen den obersten Landesfinanzbehörden überlassen bleiben, so dass es bei der Staatlichkeit und Bundeseinheitlichkeit der Prüfung bleibt.
Aufgenommen in das Steuerberatungsgesetz ist nunmehr auch die schon vorher bestehende Fortbildungspflicht der Steuerberater.
Erleichtert zeigt sich der Verband ferner über die Entscheidung, dass das Einrichten der Buchführung und die Vornahme von Umsatzsteuervoranmeldungen, entgegen dem ursprünglichen Referentenentwurf, nur solchen Personen überlassen bleiben soll, die sich durch die Ablegung der Steuerberaterprüfung besonders qualifiziert haben.
|
|
|
Datum: 14.05.2008
|
|
|
|