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Startseite Nachrichten Rechtsberatung Nörr Stiefenhofer Lutz: Neues Urteil ebnet den Weg für Ausbildungsabgaben
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Nörr Stiefenhofer Lutz: Neues Urteil ebnet den Weg für Ausbildungsabgaben |
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München/Berlin, 29. Februar 2008 - nsl/pan. „Private Unternehmen könnten in Zukunft stärker zu Ausbildungsabgaben verpflichtet werden, um den beruflichen Nachwuchs in gesellschaftlich wichtigen Branchen wie Kranken- und Altenpflege zu sichern“. Diese Schlussfolgerung zieht Holger Schmitz, Rechtsanwalt bei der Münchner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz, aus einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen. Die Richter hatten eine Verordnung des Landes Sachsen für rechtmäßig erklärt, wonach private Pflege-Unternehmen Ausbildungsabgaben zahlen müssen, wenn sie nicht genügend Lehrlinge ausbilden.
Schmitz, ein renommierter Verwaltungsrechtler, hatte das Land Sachsen vor dem Gericht vertreten. Die Revision sei nicht zugelassen worden, so Nörr Stiefenhofer Lutz in einer aktuellen Mitteilung
Die Bautzener Richter stützten sich in ihrer Urteilsbegründung im Wesentlichen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2003 (Aktenzeichen 2 BvL 1/99). Danach sind Ausbildungsabgaben grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.
Untere Instanzen
Trotz dieser Entscheidung hätten die Gerichte der unteren Instanzen die Verordnung für rechtswidrig erklärt, so Nörr Stiefenhofer Lutz. Begründung: Der Verordnungsgeber, also das Land Sachsen, habe die Voraussetzungen für die Erhebung von Ausbildungsabgaben nicht nachgewiesen.
Diese Begründung konnte die Richter des Oberverwaltungsgerichts Bautzen jedoch nicht überzeugen (Oberverwaltungsgericht Bautzen, Urteil vom 27. Februar 2008, Aktenzeichen 5 B 822/06 sowie 5 B 827/06).
Außer Sachsen erheben noch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Ausbildungsabgaben von privaten Pflegeeinrichtungen. Andere Länder wollten die Entscheidung der Bautzener Richter abwarten.
Nörr Stiefenhofer Lutz betont, dass das Urteil über die sozialen Berufe und die unmittelbar betroffenen Bundesländer hinaus Bedeutung habe. „Nach der Argumentation des Gerichts ist es möglich, Ausbildungsabgaben für alle Berufe zu erheben, die eine wichtige Funktion in der Gesellschaft erfüllen und in denen Nachwuchsmangel herrscht“, sagt Schmitz. Politisch und wirtschaftlich sinnvoll sei das jedoch wohl nur in Ausnahmefällen.
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Datum: 17.05.2008
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