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Steuerberaterverband: Neue Runde im Streit um private Steuerberatungskosten Drucken E-Mail

Berlin, 3. März 2008 - dstv/pan. Das oberste deutsche Steuergericht muss jetzt entscheiden, ob private Steuerberatungskosten weiterhin abziehbar sind. Seit vergangener Woche sei das erste Revisionsverfahren in dieser Angelegenheit beim Bundesfinanzhof anhängig, so der Deutsche Steuerberaterverband in einer aktuellen Mitteilung. Hintergrund des Rechtsstreits ist die Streichung des § 10 Absatz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes durch den Gesetzgeber. Seither sollen private Steuerberatungskosten nicht mehr als sogenannte Sonderausgaben gelten.

Das Revisionsverfahren wird von dem Garbsener Steuerberater Uwe Szymborski (Zwadlo Steuerberatungsgesellschaft mbH) mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbandes geführt (Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof BFH X R 10/08).

Vorausgegangen war ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Januar 2008, Aktenzeichen 10 K 103/07. Die Richter waren der Auffassung, dass private Steuerberatungskosten unvermeidbare Privatausgaben seien. Das subjektive Nettoprinzip, das es dem Fiskus verbietet, auf Einkommen zuzugreifen, das für unvermeidbare Ausgaben benötigt wird und daher für den Steuerzahler „indisponibel“ ist, sei nicht verletzt.

Folge des Revisionsverfahrens: Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide, mit denen der Abzug privater Steuerberatungskosten begehrt wird, ruhen grundsätzlich gemäß § 363 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung. Einsprüche, die unter Hinweis auf das Verfahren mit dem Aktenzeichen BFH X R 10/08 auf dieselbe Rechtsfrage gestützt werden, dürfen insoweit nicht zurückgewiesen werden.

 
  Datum: 16.05.2008

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