| |
Login | Registrieren
| Optionen |
 |
|
|
Startseite Nachrichten Rechtsberatung Nörr Stiefenhofer Lutz: Neue Richtlinie zwingt Industrie zu sofortigem Handeln
|
Nörr Stiefenhofer Lutz: Neue Richtlinie zwingt Industrie zu sofortigem Handeln |
|
|
|
München, 10. April 2008 - nsl/pan. Die EU-Richtlinie 2006/42/EG verschärft die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen. Und: Sie zwingt die Hersteller zur Bewertung und Dokumentation der mit dem Betrieb verbundenen Risiken. Zwar läuft die Frist für die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht noch bis Ende 2009. Die Industrie sollte sich aber bereits jetzt mit dem Regelwerk vertraut machen und ihre Produkte anpassen, so die Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Der Hinweis betrifft insbesondere Unternehmen mit Kunden in der Schweiz - obwohl das Land nicht zu den EU-Mitgliedern gehört.
Große und komplizierte Maschinen werden jetzt bestellt und gefertigt, aber erst 2010 ausgeliefert. „Bei diesen Maschinen oder auch nur Maschinenteilen sollten die höheren Anforderungen von Anfang an berücksichtigt werden“, rät Thomas Klindt, Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz und Professor für technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel. Nur so könnten Hersteller und Vertriebspartner ihr Produkthaftungsrisiko senken und ihren Versicherungsschutz wahren, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei.
Schlechte Karten bei Produkthaftungs-Prozessen
Die Erfahrungen mit der ersten EU-Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 1989 haben gezeigt, dass viele Unternehmen die Umsetzungsfrist für die Richtlinie verstreichen lassen und erst reagieren, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wird. Für eine rechtzeitige Anpassung der Produkte an die neuen Anforderungen sei es dann oft zu spät gewesen, sagt Klindt. Folge: Die Unternehmen gerieten bei Streitigkeiten über Produktsicherheit und Produkthaftung in die Defensive, weil sie gesetzliche Sicherheitsstandards nicht erfüllt hatten.
In einigen Staaten ist die Umsetzung bereits in vollem Gange. So hat die Schweiz in der vergangenen Woche das nötige Gesetz verabschiedet, obwohl sie als Nicht-EU-Mitglied gar nicht dazu verpflichtet ist. In Kraft tritt es allerdings erst mit Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie, Ende 2009. „Wer Maschinen in die Schweiz exportiert, für den lohnt sich jedoch schon jetzt ein Blick in das Gesetz“, so Klindt.
|
|
|
Datum: 17.05.2008
|
|
|
|